Das neue Grundsteuerrecht tritt am 1.1.2025 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzespakets beginnt bereits 2022 mit der Aufforderung an die Grundstückseigentümer zur Abgabe von Feststellungserklärungen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022. Die Erklärungspflicht beginnt ab 1.7.2022.
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