Die Grundsteuerart A regelt die Besteuerung von Nutzflächen in der Land- und Forstwirtschaft, in der Grundsteuerart B wird jede Art von Grund und Boden besteuert und mit der nun wieder eingeführten Grundsteuerart C (Baulandsteuer) werden baureife Grundstücke mit einem besonderen Hebesatz besteuert.
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