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Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)

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Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) kommt!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Bundeskabinett hat am 05.04.2023 den Regierungsentwurf eines Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen. Das Gesetz soll ab dem 01.07.2023 in Kraft treten, befindet sich jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren und kann sich bis zum Inkrafttreten noch ändern.

Eine der wichtigsten Änderungen im PUEG betrifft den Beitragssatz, der ab dem 01.07.2023
von 3,05 auf 3,4 Prozent für Arbeitnehmer mit Elterneigenschaft steigen wird. Für Kinderlose steigt der Beitragssatz auf 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es hingegen eine Entlastung. Künftig werden gestaffelte Beitragssätze nach Anzahl der Kinder eingeführt.

 

Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz

Nachweis der Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder:

Die neuen Regelungen haben Auswirkungen auf die zu erstellenden Lohnabrechnungen. Es ist daher wichtig, dass die Arbeitnehmer frühzeitig über die Änderungen informiert werden und die Nachweise über Anzahl und Alter der Kinder rechtzeitig angefordert werden!

Hierzu haben Sie ein Formular, mit der Bitte dieses durch Ihre Arbeitnehmer bis zum 23.06.23 ausfüllen zu lassen und es inkl. Nachweise anschließend an uns über die bekannten Wege zu übermitteln, bereits erhalten.

Zukünftig werden die notwendigen Informationen in den digitalen Fragebögen von https://kanzleids.fastdocs.app/ direkt online vom Arbeitnehmer abgefragt. Das Ausfüllen des Formulars ist dann für Neueinstellungen nicht mehr erforderlich. Die Nachweise wie z.B. die Geburtsurkunde sind dennoch an unsere Kanzlei zu übermitteln.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.

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